FAQ TKM-Ausbildung

1 Darf ich in Zukunft auch ohne Ausbildung eines der beiden möglichen curricularen Kurse (Zerex -TK- Dys® seit 2019 oder TKM DGD seit 2024/25) Patienten mit TK im klinischen und ambulanten Setting behandeln und abrechnen?
Ja! Eine Pflicht, eines der beiden Curricula zu durchlaufen, besteht derzeit nicht. Jedoch fällt das TKM primär in den Bereich der ärztlichen Leistungen. Delegiert ein behandelnder Arzt diese Tätigkeiten an nicht ärztliches Personal, hat er die Pflicht (Auswahlpflicht siehe Bundesmanteltarif der Ärzte), sich vom Know-how des Delegationsnehmers zu überzeugen. Somit sind die angebotenen Weiterbildungen aufgrund ihrer - mit einigen Ausnahmen (siehe Frage 2) - relativ gleichen Inhalte gut geeignet, die Delegation zu erleichtern. Beide bei erfolgreichem Abschluss erworbenen Zertifikate dienen als Nachweis der formalen Qualifikation, die wiederum eine Voraussetzung für die Delegation darstellt. Die curricularen Weiterbildungsmöglichkeiten sind ein Angebot, das persönliche Know How, also das Handwerkszeug und die Grundlagen für Diagnostik und Therapie bei Patienten mit Dysphagie und Trachealkanülenpflicht, zu schaffen. Sie tragen somit dazu bei, die qualitative Versorgung der Behandlung von Patienten mit TK und Dysphagie im klinischen und ambulanten Setting zu verbessern. Die angebotenen Weiterbildungen bzw. die Übergangsregelung der DGD hat KEINEN Einfluss auf die Abrechenbarkeit von logopädischen Leistungen im Klinik- oder Praxisalltag. Ebenso haben beide Weiterbildungen keinen Einfluss auf klinische oder praxisrelevante Zulassungen oder Zertifizierungen.
2 Ist der „ZEREX-TK/Dys®“ als Basiskurs für das TKM-Curriculum anerkannt?
Das Dysphagiezentrum stellt neben fachlicher Expertise auch seine Weiterbildung „ZEREX-TK/Dys®“ als akkreditierten Basiskurs zur Verfügung. Somit wird es die Möglichkeit für LogaS geben, neben dem Zertifikat des „ZEREX-TK/Dys®“ auch das TKM-Zertifikat der DGD zu erlangen. Mit dem erfolgreichen Abschluss des „ZEREX-TK/Dys®“ erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat, welches bereits als vollständiger Qualifikationsnachweis für die ärztliche Delegation ausreicht. Zusätzlich erhält der Teilnehmer eine Bestätigung, die ihm den erfolgreichen Abschluss des TKM-Basiskurses bescheinigt. Entscheidet sich ein Teilnehmer, nach Besuch des „ZEREX-TK/Dys®“ das DGD-TKM-Curriculum durchlaufen zu wollen, wird ihm der „ZEREX-TK/Dys®“ als TKM-Basiskurs anerkannt. Für den weiteren Verlauf und die Organisation der praktischen Ausbildung ist der Teilnehmer selbst zuständig.
3Worin unterscheiden sich die beiden curricularen Weiterbildungen? Welche Gemeinsamkeiten gibt es?
Grundlegend stellen beide curricularen Weiterbildungsmöglichkeiten ein Angebot dar, das persönliche Know How, also das Handwerkszeug und die Grundlagen für Diagnostik und Therapie bei Patienten mit Dysphagie und Trachealkanülenpflicht zu schaffen. Sie tragen somit dazu bei, die qualitative Versorgung der Behandlung von Patienten mit TK und Dysphagie im klinischen und ambulanten Setting zu verbessern. Die Gemeinsamkeiten der Weiterbildungen sind eine für den Basiskurs weitgehende Übereinstimmungen der inhaltlichen Schwerpunkte sowie die Übereinstimmung zur Notwendigkeit einer curricularen Weiterbildung, die von medizinischen Fachgesellschaften unterstützt wird. Die Unterschiede betreffen die Stundenanzahl der inhaltlichen Schwerpunkte (48h beim ZEREX TK/DYS und 30h bei TKM der DGD), die Voraussetzungen zur Teilnahme sowie die derzeitige Verfügbarkeit von Kursen. Ein wesentlicher Unterschied besteht in der Zielgruppe: Das Kursangebot der DGD zielt derzeit ausschließlich auf LogopädInnen und SprachtherapeutInnen. Der „ZEREX-TK/Dys®“ versteht sich als ein Angebot für LogopädInnen, SprachtherapeutInnen, Ärzte, Pflegefachkräfte aus dem ambulanten und stationären Bereich. Somit wird der notwendigen Interdisziplinarität im TKM bei Dysphagie Rechnung getragen. Weiterhin besteht bei den Zugangsvoraussetzungen des „ZEREX-TK/Dys®“ keine Pflicht, eine zweijährige Berufserfahrung im Bereich Dysphagie und TKM nachzuweisen. Wir sind der Ansicht, dass, bevor Behandler am Patienten aktiv werden, das nötige Know-how vorhanden sein sollte, um die notwendige Behandlungsqualität erfüllen sowie im Notfall adäquat reagieren zu können.
4Welchen Abschluss erlange ich bei erfolgreicher Teilnahme?
Sie erlangen nach Abschluss der Weiterbildungen und bestandener theoretischer und praktischer Prüfung ein Abschlusszertifikat. Das Zertifikat des „ZEREX-TK/Dys®“ bescheinigt Ihnen detailliert die Ausbildungsinhalte sowie die bestandene Prüfung. Genau wie das TKM-Zertifikat der DGD dient es dem Nachweis der formalen Qualifikation als Voraussetzung zur Delegation. Der „ZEREX-TK-Dys®“ bietet die Möglichkeit, als eigenständiger Kurs einen hochwertigen Abschluss zu erlangen. Zudem unterstützt Das Dysphagiezentrum das Angebot der DGD zum TKM. Ab Januar 2025 bieten wir den „ZEREX-TK-Dys®“ als akkreditierten Basiskurs des DGD-TKM-Curriculums an. Somit haben Sie die Möglichkeit, das Zertifikat des „ZEREX-TK-Dys®“ um das Zertifikat des DGD zu erweitern, in dem Sie den praktischen Teil der Ausbildung des DGD-Curriculums noch absolvieren, sofern Sie das für sinnvoll und erforderlich halten.
5Welche Kosten kommen auf mich zu?
Der ZEREX-TK/Dys® kostet in Summe 1.300,00 EUR inkl. Skript und Vollverpflegung. Prüfungsgebühren fallen nicht an. Die Kosten für das DGD-Curriculum setzen sich aus Kosten für den Basiskurs, Supervisionen (direkt und indirekt) sowie Prüfungs- und Verwaltungsgebühren zusammen. Die Gesamtkosten sind noch nicht abzuschätzen.
6Wie unterscheiden sich die beiden Ausbildungen in Ihrem Aufbau?
ZEREX-TK/Dys®: 2 Module à 3 Tage / 48 UE Modul 1 → Belegarbeit → Modul 2 mit theoretischer und praktischer Prüfung, Zertifikatsausgabe Dauer: ca. 2 Monate bis zum Abschluss DGD-TKM-Curriculum: Theorie: Basiskurs 30UE inkl. theoretischer und praktischer Prüfung → Supervisions- und Behandlungsphase (20 direkte und 40 indirekte Therapieeinheiten) → Fallberichte → Abschlussprüfung
7Ich habe bereits eine Delegation für das TKM. Muss ich mich durch Abschluss eines der beiden Kurse re-zertifizieren lassen?
Nein! Sofern Sie eine Delegationsvereinbarung und eine Ausbildung mit den für Ihre Arbeit am Patienten ausreichenden Inhalten durchlaufen haben, brauchen Sie keines der beiden Curricula zu durchlaufen.
8Welche Zugangsvoraussetzungen gibt es?
ZEREX-TK/Dys®: Der Kurs ist für LogopädInnen, SprachtherapeutInnen, Pflegefachkräfte und ÄrztInnen zugelassen. Zudem benötigt man keine 2-jährige Berufserfahrung. Es dürfen auch Auszubildende teilnehmen. Wir sind der Ansicht, dass, bevor Behandler am Patienten aktiv werden, das nötige Know-how vorhanden sein sollte, um die notwendige Behandlungsqualität erbringen sowie im Notfall adäquat reagieren zu können. Vorkenntnisse im Behandlungsfeld Dysphagie sind erforderlich. TKM-Curriculum der DGD: Berufsabschluss „LogopädIn“ oder „akademische(r) SprachtherapeutIn“ Mind. 2-jährige spezifische berufspraktische Tätigkeit mit mindestens 20 behandelten DysphagiepatientInnen Mind. 30 h Aus- oder Fortbildung im Bereich Dysphagiemanagement
9Welche Berechtigungen habe ich nach Erhalt der Zertifikate?
Die abgeschlossenen Weiterbildungen erleichtern lediglich die Delegation im TKM für den Arzt. Am Ende entscheidet immer der Arzt, in welchem Umfang und an wen er welche Leistung delegiert. Ein Qualifikationsnachweis erleichtert dem Arzt die Entscheidung gemäß seiner Auswahlpflicht. Ohne Delegation dürfen Sie auch nach Abschluss der Weiterbildungen nicht tätig werden. Die beiden Curricula sind in Ihrem Abschluss gleichwertig.
10Ich habe den ZEREX-TK/Dys® bereits erfolgreich abgeschlossen. Muss ich das DGD-Curriculum noch zusätzlich absolvieren?
Nein! Die beiden Weiterbildungen werden den formalen Qualifikationskriterien zur Delegation in vollem Umfang gerecht. Somit ist das Zertifikat des ZEREX-TK/Dys® ausreichend. Die Inhalte der beiden Weiterbildungen sind in den wesentlichen Punkten identisch.